AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mambo-Plak GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für grafische Erstellung, Druck und Distribution von Werbedrucksachen

1. Wann Ihr Auftrag verbindlich wird:

Rechtsverbindlich wird der erteilte Auftrag mit Ihrer Bestätigung per Mail oder Unterschrift an uns. Maßgebend sind unsere Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste. Gegenstand des Auftrags ist ein Vertrag über Herstellung und/oder Vertrieb von Werbemitteln sowie die grafische Gestaltung und/oder Druck von Werbemitteln.

2. Das sollten Sie bei der Lieferung von Druckvorlagen beachten:

Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der technischen Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz. Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so dass sie erst beim Druckvorgang deutlich werden, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung.
Erfolgt die grafische Gestaltung durch uns, so erhält der Auftraggeber eine Druckvorschaudatei per Email zugesandt, welche er schriftlich per Email freigeben muss. Eine mündliche Freigabe reicht nicht aus.

3. Diese Rechte haben Sie, wenn die Druckqualität nicht stimmt:

Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Druck Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen.
Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus der Durchführung der Nachbesserung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits vorliegt bzw. für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die gesetzlichen werkvertraglichen Verjährungsvorschriften (6 Monate) gelten auch für eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung solcher Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, soweit nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen. In jedem Fall sind Schadenersatzansprüche begrenzt auf den Ersatz eines vorhersehbaren Schadens und auf das für den jeweiligen Auftrag zu zahlende Entgelt.

4. Was mit gelieferten Druckunterlagen nach dem Druck geschieht:

Die Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet 4 Wochen nach Ablauf des Auftrags.

5. In welchen Fällen wir Aufträge ablehnen können:

Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages teilen wir dem Auftraggeber unverzüglich mit.

6. Bis wann Sie Buchungstermine ändern können:

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Termine sind verbindlich. Sind Plakatrunden in den Verteilsystem frei, werden etwaige Terminänderungen berücksichtigt. Sie müssen spätestens 1 Woche vor Beginn der Plakatierung bei uns eingegangen sein und von uns schriftlich bestätigt werden. Werden diese Fristen nicht eingehalten und ist deshalb die Auftragsabwicklung unmöglich, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungstermin fällig, zzgl. der Herstellungskosten für die bereits produzierten Werbedrucksachen.

7. Bis wann Sie Ihre Aufträge stornieren können:

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis spätestens 2 Tage vor Druckunterlagenschluss ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Bei reinen Distributionsaufträgen ist eine Stornierung des Auftrags bis 7 Tage vor Beginn der Belegung möglich. Gebühren werden in beiden Fällen nicht fällig. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes für maximal die ersten 4 Kalenderwochen ab dem gebuchten Belegungs- bzw. Teilbelegungsbeginn fällig, zzgl. der Herstellungskosten für bereits produzierte Werbedrucksachen.

8. Das sollten Sie über die Distribution wissen:

Die Werbedrucksachen nehmen während des gebuchten Zeitraums am Verteilungssystem teil. Die Distribution erfolgt durch uns in Dresden und im Dresdner Umland oder in anderen Städten durch unsere Kooperationspartner. Darüber hinaus können die Vertragspartner gemeinsam gesonderte Aushangorte oder Regionen bestimmen.
Die Plakatierung findet generell zum Wochenanfang statt, beginnend am Montag und ist je nach Vielzahl der Buchungen bis spätestens Mittwoch abgeschlossen.
Aufträge müssen für den beginnenden Aushang spätestens Freitag, 13:00 Uhr schriftlich im Büro Dresden eingegangen sein. Die Plakate müssen mindestens 1 Woche vor Aushangbeginn bei uns vorliegen. Verspätet gelieferte Plakate haben keinen garantierten Aushang.
Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Die Platzierung der Plakate nach einzelnen Standorten ist nur bedingt, aber nach vorheriger Absprache möglich.

9. Reklamationen bezüglich der Distribution:

Reklamationen, die den Vertrieb der Werbedrucksachen betreffen, müssen nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeiten am darauffolgenden Arbeitstag, unter Berücksichtigung Vertriebstage Montag bis Mittwoch, schriftlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Reklamationen gelten die vorgenannten Bestimmungen.

10. Haftung und Gewährleistung

Die Firma Mambo-Plak GmbH haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Firma Mambo-Plak GmbH haftet ausdrücklich nicht bei Forderungen, die sich auf das Arbeitsfeld freie Plakatierung beziehen. Eine Hängegarantie wird hier nicht gewährt.
Eine eigenmächtige Herausgabe von Firmendaten und Dokumenten, welche im Zusammenhang zu Rechnungslegung und Auftragserteilung stehen, ist vom Kunden gütlich zu unterlassen.
Die Hartfasertafelplakatierung beinhaltet die leihweise Stellung der Hartfasertafeln, das Aufbringen der Plakate sowie deren Ausbringen und Einholen. Bei Diebstahl der Werbeträger haftet die Firma Mambo-Plak GmbH ausdrücklich nicht.
Mambo-Plak GmbH gewährleistet den vertragsgemäßen Ablauf der Plakatierung sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen des Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche jeglicher Art müssen während des Aushangzeitraumes geltend gemacht werden.

11. Was mit Remissionen geschieht:

Falls bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die nach Ablauf der Buchung übrig gebliebenen Werbedrucksachen im Rahmen freier Kapazitäten kostenfrei weiter verteilt oder dem Auftraggeber für Eigenbedarf zur Verfügung gestellt. Veranlasst der Auftraggeber die Abholung der übrig gebliebenen Werbedrucksachen nicht unaufgefordert, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen oder kann von uns als Abdeckpapier (Weißklebung) verwandt werden, sofern dem nicht ausdrücklich vom Kunden widersprochen wird.

12. Preise und Zahlungen:

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Die Berechnung der Leistung erfolgt auf Grundlage der gültigen Preisliste. Sonderkonditionen einzelner Kunden sind dabei unberücksichtigt. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Frachtkosten), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Im Angebot errechnete Gebühren der Sondernutzungserlaubnis dienen lediglich als Richtlinie und können geringfügig abweichen. Bei der Rechnungslegung werden Kopien der tatsächlich anfallenden Gebühren auf Wunsch übermittelt.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an unsere Preisliste zu halten. Wir gewähren die handelsübliche Mittlerprovision von 15 % auf die Mediakosten. Bei langfristigen Vereinbarungen für Verteilung bestimmter Mengen können Preisnachlässe gewährt werden.
Werden die festgelegten Mengen im vereinbarten Zeitraum nicht abgerufen, können wir Rabatte zurückfordern, die bereits auf Teilmengen gewährt wurden.
Die Weitergabe von Rechten und Pflichten die Zahlung betreffend, aus einem Vertrag mit Mambo-Plak GmbH an Dritte ist untersagt.
Erstkunden gegenüber kann Mambo-Plak GmbH bis zu dreimal Vorauskasse verlangen.
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage eine unbefriedigende Auskunft, haben wir das Recht, die Weiterarbeit bei laufenden Aufträgen bis zur vollen Vorauszahlung oder Entgegenbringen entsprechender Sicherheitsleistungen einzustellen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten einschließlich entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.
Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 € vereinbart.

13. Sonstiges:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.

Dresden, April 2014 | © Mambo-Plak 2014

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